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Donnerstag |
19.03.2009 |
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Urlaub mit Kassen-Zuschuss |
Krankheit vermeiden ist der wirksamste Weg zur Senkung der Gesundheitsausgaben: Mit 150 Euro bezuschussen deshalb nahezu alle gesetzlichen Krankenkassen Fitness- und Entspannungskurse im Urlaub. “Den Zuschuss können alle gesetzlichen Krankenversicherten bekommen”, berichtete bereits Anfang Februar das ARD-Mittagsmagazin. Nur die wenigsten Krankenkassenmitglieder wissen von diesem Leistungsangebot ihrer Kasse.
Von den Umwälzungen und den Einsparungen durch den Gesundheitsfonds sind die Präventionsangebote der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht betroffen, so die Arbeitsgemeinschaft Kompaktprävention. Aus guten Gründen: Nach einer Untersuchung des Deutschen Heilbäderverbands spart jeder in qualifizierte Vorsorgemaßnahmen investierter Euro den Kassen langfristig drei Euro Ausgaben für die Krankheitsbehandlung.
Strenge Vorgaben
Voraussetzung für die Gewährung der 150 Euro Krankenkassen-Zuschuss: Kursprogramme und die Qualifikation der Trainer müssen den strengen gesetzlichen Vorgaben nach § 20 SGB V entsprechen. Nur dann zahlen die Kassen Zuschüsse. Weitere Voraussetzung: Der Versicherte muss an mindestens 80 Prozent des Kursprogramms teilnehmen und dies durch Vorlage einer Teilnahmebescheinigung nach Reiserückkehr nachweisen.
Informationen über die Gesundheitsurlaubs-Angebote, die Krankenkassen meist in Zusammenarbeit mit Spezialveranstaltern anbieten, gibt es auf den Seiten der Kompaktprävention.
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