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Montag |
06.11.2006 |
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| Strengere Regeln für Versicherungsmakler |
Versicherungsmakler müssen in Zukunft eine Zulassung der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Die IHK kann einem Versicherungsmakler (vielen Dank an den Immoblogg) auch die Zulassung verweigern, beispielsweise, wenn gegen ihn Verurteilungen vorliegen oder die Vermögensverhältnisse des Betroffenen „ungeordnet“ sind.
So schreibt es ein neues Gesetz vor, dass die große Koalition im Bundestag verabschiedet hat und das der Bundesrat noch bestätigen muss. Ziel der neuen Vorschriften soll der Schutz von Kunden und Verbrauchern sein, wie es auch die EU-Richtlinien vorschreiben, berichtet das Handelblatt. Bisher war der Beruf des Maklers frei zugänglich.
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Am 6. November 2006 um 17:04 Uhr
da stutzte ich schon und dachte, etwas übersehen zu haben. Makler ist zwar richtig, aber genau muss es Versicherungsmakler heißen:
http://www.rhein-neckar.ihk24.de/servicemarken/branchen/Dienstleistungen/EU_Vermittler/Versicherung23100.jsp Von Immobilienmaklern ist nichts bekannt, dass hier auch eine neue Zulassung notwendig wäre.
Wenn ich mir die Voraussetzungen ansehe: bis auf die Berufshaftpflichtversicherung ist alles “dünn”. Das stärkt nur mal wieder die “Wichtigkeit” der IHKs.