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Die Reisekasse-Richtig mischen und aufteilen » |
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Mittwoch |
25.07.2007 |
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| Gegen Rücktrittkosten versichern |
Wer seinen Urlaub ohne Reiserücktrittskosten-Versicherung plant, riskiert viel. Die bekanntesten Reiserücktrittskosten-Policen wurden untersucht.
Bei einer kurzfristigen Absage vor Reisebeginn behält der Veranstalter circa 80 Prozent der überwiesenen Summe als Stornogebühr ein. Generell gilt: Je später die Reise abgesagt wird, um so höher sind die Stornogebühren. Tritt der Kunde etwa erst am Reisetag zurück, bleibt meist der gesamte Reisepreis beim Veranstalter. Gegen das Risiko einer kurzfristigen Reiseabsagen sichern spezielle Reiserücktrittskosten-Policen ab. FINANZtest hat die 21 von ihnen untersucht.
Zu empfehlen sind die Tarife ohne Selbstbehalt der Signal Iduna. So beträgt beispielsweise der Schutz bei einem Reisewert von 3000 Euro zwischen 47 und 105 Euro. Ist die Reise nur halb so teuer, müssen Urlauber mit einem Betrag zwischen 27 und 56 Euro rechnen. Bei allen anderen Anbietern muss der Versicherte einen Teil der Kosten (20%) selbst übernehmen. Für luxuriösere Reisen eignet sich am besten die Police ohne Selbstbehalt der URV.
Die Tarife der Reiserücktrittskosten-Versicherung ohne Selbstbehalt sind zwar höher als die mit Selbstbeteiligung, jedoch lohnt sich die Mehrausgabe spätestens dann, wenn die Reise wegen Krankheit oder Unfall annulliert werden muss. Bei den Selbstbehalt-Tarifen muss der Versicherter 20 Prozent des Reisepreises selbst tragen und dieser Anteil ist in der Regel weit höher als die Differenz in den Tarifen.
Alle untersuchten Anbieter erstatten die Reisekosten nur unter folgenden Gesichtspunkten zurück:
- - Versicherte, Angehörige oder Mitreisende hatten einen schweren Unfall oder sind unerwartet schwer erkrankt.
- - Ein Angehöriger oder Mitreisender stirbt.
- - Schwangerschaft oder Impfuntauglichkeit machen die Reise unmöglich.
- - Das Eigentum des Versicherten wird beispielsweise durch einen Brand oder Einbruch stark beschädigt.
Viele Anbieter zahlen die Mehrkosten bis zur Höhe der Versicherungssumme, wenn der Versicherte etwa wegen Krankheit vorzeitig abreisen muss. Andere Unternehmen verlangen dafür einen Aufschlag. Kann ein Versicherter wegen eines Unfalls erst später als geplant zurückkehren, so übernehmen viele Gesellschaften die zusätzlichen Reisekosten. Außerdem übernehmen einige Unternehmen die Kosten, wenn der Versicherte vor der Reise seinen Job verliert oder nach Arbeitslosigkeit wieder einen gefunden hat.
Tipp: Das Weltbericht-Dossier Recht und Urlaub bietet viele Informationen, wenn der Urlaub nicht ganz so läuft, wie er ablaufen sollte.
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