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Dienstag |
19.02.2008 |
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| Auslandskrankenversicherungsschutz |
Wer bei einem Besuch auf dem Petersplatz ausrutscht und sich das Bein bricht, kann zusätzlich zu Schmerz und Leid plötzlich auch von ungeahnten Kosten überrollt werden. Denn in vielen europäischen Kleinstaaten gilt der gesetzliche Krankenschutz nicht.
In der Vatikanstadt und in den anderen europäischen Kleinstaaten Andorra, Monaco und San Marino, haben gesetzlich Krankenversicherte keinen Leistungsanspruch an ihre Krankenkasse, so das Centrum der Reisemedizin. Wer keine private Krankenversicherung für Auslandsreisen abgeschlossen hat, muss die dort anfallenden Kosten für eine ärztliche Behandlung und den Krankenhausaufenthalt aus eigener Tasche bezahlen.
Selbst wenn der Unfall in Frankreich, Spanien, Italien oder einem anderen Land geschieht, in dem die gesetzliche Krankenversicherung die Leistungen übernimmt, so darf sie dennoch nicht die Kosten für einen Rücktransport übernehmen, selbst wenn dieser medizinisch notwendig oder sinnvoll ist. Das CRM Centrum für Reisemedizin und auch der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfehlen daher schon seit Jahren, vor einer Auslandsreise den persönlichen Krankenversicherungsschutz zu prüfen und eine private Vorsorge zu treffen.
Tipp: Die wesentlichen Aspekte über den Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreisen sind ab sofort auf der Internetseite des Centrum für Reisemedizin veröffentlicht.
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