|
« Riester-Renten im Vergleich |
Reisebüros steigern den Umsatz » |
 |
 |
 |
Montag |
19.11.2007 |
|
|
| Sozialhilfe: 1,1 Mio. Menschen davon betroffen |
1,1 Millionen Menschen in Deutschland erhielten im vergangen Jahr besondere Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe.
Wie das Statistische Bundesamt ermittelte, bekam mehr als die Hälfte der Betroffenen (643.000 Empfänger) aufgrund einer Behinderung finanzielle Hilfen zur Eingliederung in die Gesellschaft. 60 Prozent dieser Empfänger waren männlich, 40 Prozent weiblich. Ein weiteres Drittel der Leistungsempfänger (366.000 Personen) wurden bei den Pflegekosten unterstützt.
Die Ausgaben für Sozialhilfe betrugen insgesamt 14,4 Milliarden Euro.
Da sind knapp 80 Prozent der Sozialhilfekosten.
Infos:
Was ist Eingliederungshilfe?
Laut Sozialgesetzbuch soll die Eingliederungshilfe eine drohende Behinderung verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen beseitigen helfen oder abmildern. Außerdem hat sie die Aufgabe, Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft zu integrieren.
Leistungsberechtigt sind alle Menschen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Es gibt keine Eingliederungshilfe, wenn ein vorrangig verpflichteter Leistungsträger – wie zum Beispiel die Krankenversicherung, die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit – zuständig ist.
Was sind Pflegekosten?
Die Sozialhilfe unterstützt auch pflegebedürftige Personen. Die Hilfe zur Pflege wird Personen gewährt, die in Folge von Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie wird jedoch nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen finanziell weder selbst tragen kann noch sie von anderen – zum Beispiel der Pflegeversicherung – erhält. Bis zum Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes zum 1. Januar 1995 war die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe das wichtigste Instrument zur materiellen Absicherung bei Pflegebedürftigkeit.
Weitere Informationen unter www.destatis.de
|