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Deutscher Strommarkt zeigt zu wenig Transparenz » |
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Samstag |
27.01.2007 |
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| Neues Investmentgesetz: Mehr Schein als Sein beim Anlegerschutz |
Die Novelle des Investmentgesetzes soll den Anleger besser schützen – das denkt zumindest die Bundesregierung. Ein Bericht des Handelsblatt zeigt aber anderes.
Laut Gesetzesnovelle sollen die Fondsgesellschaften besser nachweisen, was sie mit dem Geld ihrer Anleger anfangen. Aber: Der Gesetzgeber überlässt es den Fondsgesellschaften, Immobilienvermögen, das sie indirekt über Objektgesellschaften halten, zu bewerten. Schummeleien sind hier nicht ausgeschlossen, denn die Bewertungen können im Extremfall ganz ohne einen einzigen unabhängigen Sachverständigen erfolgen. Nämlich dann, wenn die maximal erlaubten 60 Prozent des Fondsvermögens in Immobiliengesellschaften gehalten werden und die übrigen 40 Prozent in liquiden Mitteln.
Ein weiteres Manko: Überteuerte Immobilienkäufe sind möglich, denn einen Gutachter für die richtig Einkaufspreise gibt es nun nicht mehr. Je höher allerdings der Preis des Objekts, desto höher auch die Transaktionsgebühr der Fondsgesellschaft. Und die rückt sie nicht mehr raus, auch wenn die Immobilienpreise sinken.
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