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Mittwoch |
03.10.2007 |
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| Höhere Bußgelder für Raser |
Strikte Sanktionen für die Autofahrer: Verkehrssünder sollen künftig mit höheren Bußgeldern stärker zur Kasse gebeten werden. Die Bußgelder sollen um über 50 Prozent steigen, teilweise sich sogar verdoppeln.
Die Bußgeldobergrenze für allgemeine Verkehrsverstöße soll zukünftig nach den Vorstellungen des Bundes bei fahrlässigem Verhalten auf 1.000 Euro, bei einem vorsätzlichen Vergehen auf 2.000 und bei Fahrten unter Alkoholeinfluss auf 3.000 Euro angehoben werden. Die geplante Erhöhung von Bußgeldern für Verkehrsdelikte trifft auf heftige Kritik. Während das Bundesverkehrsministerium auf eine exemplarische Wirkung hofft, sehen die Automobilclubs die Situation anders. So lehnt der ADAC die vom Bundesverkehrsministerium geplanten drastischen Erhöhungen der Bußgelder strikt ab: „Höhere Bußgelder bedeuten in erster Linie Mehreinnahmen für den Staat, aber noch nicht mehr Verkehrssicherheit (…) Verkehrssicherheit erhöht man nicht allein durch einen tieferen Griff in den Geldbeutel des Autofahrers“, sagt Ulrich Klaus Becker, ADAC-Vizepräsident für Verkehr.
Das kommt auf die Verkehrssünder zu
Raser
Eine Überschreitung des Tempolimits innerhalb geschlossener Ortschaften kann teuer werden, denn bei einem Verstoß um mehr als 20 Kilometer pro Stunde, werden künftig 80 bis 680 Euro Strafe fällig. Bisher war das Bußgeld für diese Übertretung auf 50 bis 425 Euro beschränkt.
Alkoholsünder
Eine Missachtung des verbotenen Alkohol- oder Drogenkonsums am Steuer kann auch sehr teuer werden. Neben der Gefahr des Führerscheinentzugs sowie von Punkten in Flensburg drohen dem Alkoholsünder eine Verdoppelung der bisherigen Regelsätze auf mindestens 500 bis höchstens 1.500 Euro.
Falschparker
Wer an unübersichtlichen Stellen und nicht ordnungsgemäß parkt, riskiert ebenso ein erhöhtes Strafgeld. Danach soll die Verwarnungsgeldgrenze, etwa für Halte- und Parkverstöße auf bis zu 65 Euro (statt 35 Euro) angehoben werden. Zudem erfolgt eine Eintragung von mindestens einem Punkt im Flensburger Zentralregister, falls die so genannte Bagatellgrenze von mindestens 70 Euro erreicht wird.
Auch die Strafen für das Handy-Telefonieren am Steuer steigen von 40 auf 70 Euro.
Laut ACE sollen die Regelsätze bei den Bußgeldern mit wenigen Ausnahmen, wie bei einem Gurtpflicht –Verstoß, durchgehend um 60 – 100 Prozent angehoben werden. Entsprechendes gilt auch bei Missachtung von Vorschriften, die keinen direkten Bezug zur Verkehrssicherheit haben. So soll beispielsweise der Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot 75 statt 40 Euro kosten.
Die geplanten Verschärfungen werden vermutlich im Jahr 2008 in Kraft treten.
Fazit: Wer also künftig vorsätzlich rast oder drängelt, nach maßlosem Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer erwischt wird, falsch parkt oder während der Fahrt telefoniert, muss nicht nur tiefer in die Tasche greifen sondern sammelt auch noch Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg. Die Strafe kann bis zum Fahrverbot führen.
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