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Verbraucherschützer: Betrug im Internet nimmt weiter zu » |
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Donnerstag |
25.01.2007 |
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| Gemeinsam gegen Energiekonzerne |
Ein Verbraucher allein kann wenig ausrichten, wenn sein Energieversorger mal wieder die Preise erhöht. Mittlerweile finden sich aber immer mehr Geschröpfte zusammen und wollen Interessengemeinschaften gründen, um gemeinsam gegen die hohen Strom- und Gaspreise vorzugehen, also Widerspruch einzulegen und sich sogar eine Sammelklage gegen die Versorger zu überlegen, wie die Westfälische Rundschau berichtet.
Als rechtliche Grundlage haben die Verbraucher das Bürgerliche Gesetzbuch im Rücken. Paragraf 315, der so genannte Billigkeitsparagraf, gibt an, dass eine einseitig von einem Vertragspartner bestimmte Leistung für den anderen nur dann verbindlich ist, wenn sie “nach billigem Ermessen” erfolgt. Der Energieversorger kann somit im Ernstfall genötigt werden, seine neue hohe Kalkulation offen zu legen. Also können Verbraucher Widerspruch einlegen und weiterhin die alten Energiepreise zahlen. Protestgruppen gegen den Energiepreiswucher werden vom Bund der Energieverbraucher unterstützt. Der Verband stellt Musterprotestbriefe zur Verfügung und führt eine Liste, auf der Interessierte nachlesen können, ob es in ihre Umgebung bereits Protestgruppen gibt.
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