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Dienstag |
04.12.2007 |
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| Bundesregierung regelt Telefonüberwachung neu |
Der Bundesrat hat sich mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung befasst, der die Telefonüberwachung neu regelt und einen verbesserten Rechtsschutz für die Betroffenen verspricht. Stimmt der Bundesrat zu, tritt das Gesetz zum 01. Januar 2008 in Kraft.
“Mit den Gesetzen werden keine neuen Ermittlungsmaßnahmen eingeführt”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Es bleibe bei den Ermittlungsmaßnahmen, die die Strafprozessordnung schon kenne.
Kein Mitschnitt bei privaten Themen
Weiter hob Zypries hervor: “Die Telefonüberwachung ist immer unzulässig, wenn zu erwarten ist, dass durch die Überwachung allein Erkenntnisse aus diesem privaten Lebensbereich erlangt werden”. Das sei zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Gespräch der Telefonseelsorge abgehört werde. Wenn solche Kenntnisse durch eine Überwachungsmaßnahme erreicht werden, müssen sie gelöscht werden bzw. dürfen nicht verwendet werden.
Abhören bei schweren Straftaten
Im Zusammenhang mit dem Gesetzesentwurf hat das Ministerium auch gleich den Straftatenkatalog modernisiert. Künftig können die Ermittlungsbehörden bei Delikten wie Korruption, Menschenhandel, sexuellem Missbrauch oder Raub am Telefon mithören.
Sechs Monate Datenspeicherung
Mit der neuen Regelung wird auch eine EU-Richtlinie umgesetzt.
Demzufolge müssen Telefondaten generell ein halbes Jahr beim Telekommunikationsunternehmen aufbewahrt werden. Erfasst werden allerdings nicht die Inhalte, sondern nur die Gesprächspartner, sagte die Bundesjustizministerin. Die Telefonunternehmen müssen diese Daten aber nur dann herausgeben, wenn ein Richter es angeordnet hat. Zudem werden nur solche Daten gespeichert, die von Telekommunikationsunternehmen sowieso erhoben werden, um den Kunden gegenüber die Korrektheit der Rechnung zu belegen.
Quelle: www.bundesregierung.de
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