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Donnerstag |
15.11.2007 |
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| Winterreifen auch beim Mietwagen |
Wer im Winter mit dem Mietwagen unterwegs ist, trägt als Kunde die Verantwortung, dass die Reifen für “schnee-, matsch- und eisbedeckte Fahrbahn geeignet sind”, berichtet der ADAC. Kommt es bei winterlichen Fahrbahnbedingungen mit Sommerreifen zu einem Verkehrsunfall, können auf den Mieter – trotz Vollkaskoschutz – hohe Regressforderungen zukommen.
Das Gesetz sieht keine generelle Winterreifenpflicht vor. Deshalb sind die Autovermieter nicht verpflichtet, ihre Fahrzeugflotten vollständig auf Winterreifen umzustellen. Sie müssen auch nicht die Reifen kostenlos anbieten. Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug mit Winterreifen benötigt wird, liegt beim Mieter, der dafür die Verantwortung trägt. Schon beim Reservieren sollte sich der Kunde bestätigen lassen, dass das gewünschte Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet ist, raten die Experten des Automobil-Clubs.
Kann der Vermieter bei der Abholung des Fahrzeugs kein Fahrzeug mit Winterreifen zur Verfügung stellen, so ist der Mieter berechtigt, “die Abnahme zu verweigern, da das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist”, heißt es weiter. Die großen Autovemieter hätten aber bereits ihre Flotte mit Winterreifen ausgestattet.
Tipp: Glatte Fahrbahnen, matschige Wege: Noch bevor der erste Schnee fällt und die Temperatur unter sieben Grad Celsius sinkt, sollten beim eigenen Auto die Winterreifen aufgezogen werden. Geldseligkeiten.de verrät, wie Sie den Winter mit den passenden Reifen überstehen.
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