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Freitag |
19.10.2007 |
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| Wer zu spät kommt, den bestraft die Airline |
Mit gepacktem Koffer am Flughafen stehen und nicht wegkommen, weil Flüge gestrichen oder verschoben werden – einfach ärgerlich! Doch die Passagiere müssen das nicht hinnehmen.
Verspäteten oder sogar gestrichenen Flügen sollten Passagiere nicht einfach hinnehmen. FINANZtest empfiehlt, die Zeit zu nutzen und Beweise zu sammeln. Nur so haben Passagiere die Möglichkeit, später Entschädigung einzufordern.
Die Gerichte sorgen dafür, dass es für die Airlines immer schwerer wird, ihren Kunden Entschädigungszahlungen zu verweigern. Doch um so einen Prozess überhaupt zu gewinnen, werden unbedingt Beweise benötigt. Deswegen sollten Passagiere, die wegen annulierter oder verschobener Flüge nicht abreisen können, eine schriftliche Bestätigung von ihrer Fluggesellschaft einfordern. Denn in der EU-Fluggastrechteverordnung gibt es viele Lücken: Fluggäste, deren Flug abgesagt wird und die deshalb mit einem Ersatzflug reisen, bekommen eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro. Passagiere, deren Flüge 24 Stunden verspätet starten, bekommen dagegen lediglich Kost und Logis für eine Nacht. So manche Fluggesellschaft nutzt das aus. Denn für bloße Verspätungen, seien sie auch noch so lange, gibt es bisher keinen Anspruch auf Entschädigung.
Tipp: Die Rechte der Fluggäste sind durch die EU eindeutig geregelt und auch Anfang 2005 noch einmal deutlich gestärkt worden. Bei weltbericht.de sind die konkreten Bestimmungen aufgelistet.
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