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ADAC-Test: Tiersicherung im Pkw » |
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Freitag |
11.04.2008 |
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Vignette, Licht- und Westenpflicht |
Der ADAC informiert über die wichtigsten Vorschriften und Gesetzesänderungen in Italien, Österreich, Frankreich und in der Schweiz, damit die Fahrt in den Urlaub nicht mit dem Zahlen der Bußgelder beginnt.
In Österreich wurde der Verkauf der Vignette deutlich eingeschränkt. Das Pickerl kann nur noch in Grenznähe, in Tankstellen und Grenzbüros gekauft werden. Da in Österreich verstärkt mit teuren Geldstrafen gegen Mautpreller vorgegangen wird, empfehlt der ADAC Urlaubern die Vignette vor Beginn der Reise in zu kaufen.
Auch für die Fahrt nach Italien, Frankreich oder aber in die Schweiz müssen die Kosten für die Vignetten und die Maut zur Urlaubskasse hinzugerechnet werden. Außer den Gebühren für die Autobahnnutzung ist beispielsweise in Mailand und Bologna eine Citymaut fällig. Zudem gelten in vielen italienischen Innenstädten Verkehrsbeschränkungen. Aus diesem Grund sollte die Beschilderung genau beachten werden.
Die Licht- und Westenpflicht
In Europa gibt es zur Zeit noch keine einheitliche Regelung zur Lichtpflicht. Verpflichtung zum Fahren mit Licht am Tag gibt es in Deutschland nicht, ebenfalls nicht in Frankreich und der Schweiz. Auch Österreich hat die Lichtpflicht wieder abgeschafft. Italien hingegen schreibt die Lichtpflicht außerorts und auf Autobahnen vor.
Das Tragen der Westen ist in Notfallsituationen, wie Unfällen oder Pannen vorgeschrieben. Vor allem in Italien und Österreich ist es wichtig immer eine Warnjacke dabei zu haben. Wer ohne Warnweste erwischt wird, muss hohe Bußgelder zahlen.
Tipp: Um dem Stau bei der Fahrt in den Urlaub zu entkommen, können im Internet auch Seiten aufgesucht werden, die viel Service um den Autoverkehr bieten. Bei weltbericht.de können Sie sich beispielsweise vor Abfahrt über die aktuelle Stausituation auf deutschen Straßen informieren.
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