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Mittwoch |
21.11.2007 |
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| Urteil zu Flugpreisen |
In einem Urteil hat das Oberlandesgericht in Düsseldorf die Urlaubsairline LTU abgemahnt. Die Richter entschieden, dass LTU nicht für einen Endpreis werben darf, in dem der Kerosinzuschlag noch nicht enthalten ist.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Nach einer Reihe von Abmahnungen von insgesamt 16 Fluggesellschaften durch den Verbraucherverband, kamen einige Fälle vor Gericht. Die meisten Airlines lenkten ein und passten ihre Werbung an. Das Urteil der Richter im Fall LTU werteten die Verbraucherschützer jetzt als “wichtiges Signal für mehr Preistransparenz im heftig umkämpften Flugmarkt”.
Bestätigt sehen sich die Verbraucherschütze durch Ermittlungen der EU-Kommission. Dabei wurden Ende September die Angebote von über 400 europäischen Internetauftritten hinsichtlich des Ticketverkaufs analysiert. Laut der EU-Kommission haben die Ermittlungen ergeben, dass “über die Hälfte aller Websites Unregelmäßigkeiten aufwiesen; dies galt insbesondere hinsichtlich der Preisangaben, der Vertragsbedingungen und der Verständlichkeit der übrigen Konditionen.” In der Studie wurden allerdings keine deutschen Anbieter getestet.
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