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Donnerstag |
21.06.2007 |
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| Trend: Kurzfristig Ferienhäuser buchen |
Ein neuer Trend in Sachen Ferienhaus. Immer kurzfristiger buchen diese die Urlauber, stellt der Ferienhausverband VDFA fest. Dabei liegen aber immer noch mehrere Wochen zwischen dem Anreisetag und der Buchung. Tipps rund um die Buchung von Ferienhäusern im Internet.
“Wurde der Sommerurlaub früher im Dezember oder Januar gebucht, so ist es jetzt schwerpunktmäßig eher Januar bis März, oft auch noch im April und Mai”, erklärt VDFA Präsident Oliver Frank. Durch die Flexibilität und die zahlreichen Anbieter im Internet, kann noch kurz vor Urlaubsantritt ein Feriendomizil gefunden werden. Um nicht auf Betrüger hereinzufallen, hat der VDFA folgende Tipps für die Online-Buchung zusammengestellt:
- 1. Informationen: Bei seriösen Anbietern können Sie sich vorab umfangreich informieren. Sowohl im Internet, als auch telefonisch. Erst bei einer konkreten Anfrage wird nach persönlichen Daten gefragt.
- 2. Mindestangaben: Auf der Internetseite des Urlaub-Anbieters muss mindestens ein eigenständiges Impressum mit Angabe der vollständigen Adresse, einer E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer, dem Namen des Geschäftsführers oder Inhabers der Agentur, die Steuernummer und die Handelsregistereintragung vorhanden sein. Außerdem sind bei einem seriösen Anbieter auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorhanden und einfach zu lesen bzw. auszudrucken und abzuspeichern.
- 3. Sichere Web-Seiten & Datenschutz: Wer im Internet seine persönlichen Daten angeben muss, sollte darauf hingewiesen werden, dass diese vertraulich behandelt werden. So kann ein Browserfenster mitteilen, dass ein geschütztes Dokument angefordert wurde. Bei einer verschlüsselten Seite wird im Browser https://… angezeigt.
- 4. Ausländische Anbieter: Wer bei einer ausländischen Agentur bucht – Adresse und Impressum nach Landes-Angabe prüfen – lässt sich auf das dortige Recht ein. Reklamationen können in manchen Ländern sehr langwierig und kostspielig werden. Auch gelten in Bezug auf die Abwicklung einer Buchung teilweise völlig andere Vorschriften.
- 5. Buchung: Bei einer Buchung per E-Mail oder Internet schreibt das Gesetz vor, dass Sie unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail erhalten oder auf dem PC-Monitor angezeigt bekommn.. Die Buchungsbestätigung selbst erhalten Sie einige Zeit später schriftlich, entweder per Post, per E-Mail oder per Fax. Lesen Sie vor einer Buchung auf alle Fälle die AGB genau durch.
- 6. Preise: Vorsicht bei pauschalen Zusatzkosten zum Reise-/Mietpreis. 50 Euro pauschal pro Woche für Strom zu kassieren, ist rechtswidrig. Entweder sind diese Kosten im Gesamt-Mietpreis enthalten oder die Zusatzkosten müssen exakt nach Verbrauch abgerechnet werden. Ausnahme: Die Kurtaxe – sie wird nach Anzahl der Personen berechnet.
- 7. Bezahlung: Geben Sie für die Zahlung per Kreditkarte die Kartennummer nur dann ein, wenn die Verschlüsselung der Daten (etwa SSL-Codierung) gewährleistet wird. Vielfach können Sie auch nur die letzten Ziffern Ihrer Kreditkarte im Internet angeben, die komplette Kreditkarten-Nummer übermitteln Sie dann telefonisch oder per Fax. Oder die Nummer wird nur per Telefon übermittelt. Auf eine relativ geringe Anzahlung achten (max. 30% des Gesamtpreises). Die Zahlung erst dann leisten, wenn Sie den Original-Sicherungsschein (bei Veranstaltern) erhalten bzw. den Namen des Anbieters erfahren haben (bei Vermittlern). Es muss eindeutig geklärt sein, wer Veranstalter, Vermittler oder Leistungsträger ist.
- 8. Telefonnummer: Vorsicht bei Telefonnummern mit der Vorwahl 0190: Sie sind teuer. Besser sind ortsgebundene oder kostenfreie Telefonnummern (0800-Nummern). Auf alle Fälle muss die Höhe der Verbindungsentgelte angegeben werden.
- 9. Seriöse Anbieter: Wenn Sie sich bei einem deutschen Ferienhaus-Anbieter unsicher sind, suchen Sie nach Referenzen. Ein Hinweis darauf kann auch sein, dass diese Mitglied im VDFA ist. Aber auch andere Prüfsiegel etwa von “Trusted Shop” oder dem TÜV bieten eine gewisse Sicherheit.
- 10. Absicherungen vor Insolvenz: Ferienhaus-Veranstalter sollten einen Sicherungsschein (Original) ausgeben und damit den Kunden vor Insolvenz-Folgen absichern. In den AGB und im Internet muss auf diese
Absicherung hingewiesen werden. Der Sicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung an Sie geschickt. Sie sollten den Sicherungsschein auf alle Fälle besitzen, bevor Sie etwas bezahlen. Bei Unsicherheit, scheuen Sie sich nicht, bei der Versicherung anzurufen und nach dem Unternehmen zu fragen.
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Am 17. Juli 2007 um 15:18 Uhr
Hallo!
Den Trend zum späten Buchen der Ferienwohnungen oder Ferienhäuser können wir auf unseren Webseiten ebenfalls beobachten. Von den gut 100 Buchungsanfragen pro Tag sind 60% kurzfristiger Natur.