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    Home Geldseligkeiten So hart bestraft Europa Verkehrssünden
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    25.03.2008

    So hart bestraft Europa Verkehrssünden

    Verkehrssünden im Ausland können teuer werden. Autofahrer, die ins Ausland reisen, sollten sich deshalb vorher über die dort bestehenden Verkehrsvorschriften informieren. Die aktuelle ADAC-Bußgeldliste zeigt, dass die Strafen für bestimmte Verstöße in einigen Ländern teils deutlich höher sind als in Deutschland.

    Die neue ADAC Bußgeldtabelle zeigt im Vergleich zu 2007 viele härtere Starfen für Verkehrssünder. So fällt im Vergleich zu 2007 besonders die drastische Erhöhung der Bußgelder in Griechenland auf. Dazu verdoppelt sich eine Strafgebühr, falls sie nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt wird. Ein Rotlicht- oder Überholverstoß kostet bis zum Ablauf der Frist 350 Euro, danach 700 Euro.

    Harte Strafen für Alkohol am Steuer

    Auch Vergehen im Zusammenhang mit Alkohol werden in einigen europäischen Ländern härter geahndet. So droht Autofahrern in Spanien laut ADAC bei schweren Verkehrsverstößen wie dem Fahren mit 60 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit oder einer Blut-Alkohol-Konzentration (BAK) von mindestens 1,2 Promille jetzt eine Haftstrafe von wenigstens drei Monaten. Italien hat mit einer Notverordnung auf die dramatische Zunahme der alkoholbedingten Verkehrsunfälle im Sommer 2007 reagiert: Neben verschärften Sanktionen gibt es dort verstärkt Verkehrskontrollen. In Luxemburg wurde die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 heruntergesetzt.

    Bußgelder in Skandinavien besonders hoch

    Noch immer ist in den meisten europäischen Ländern Alkohol am Steuer das schwerste Vergehen und wird entsprechend hart bestraft. Wie in den letzten Jahren sind die skandinavischen Nationen dabei Spitzenreiter: In Finnland ist das Bußgeld abhängig vom Monatsverdienst. Ein Verkehrssünder muss mit etwa 15 Tagessätzen Bußgeld rechnen. In Dänemark zahlt der Verkehrssünder bis zu einem Monatsverdienst. Schweden verlangt ab 0,2 Promille BAK mindestens 30 Tagessätze. Norwegen wiederum berechnet die höchsten Gebühren für zu schnelles Fahren (ab 395 Euro), Rotlicht- und Überholverstoß (660 Euro) und Parkvergehen (90 Euro).

    Der ADAC weist darauf hin, dass derzeit nur österreichische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden können. Geldbußen aus anderen EU-Ländern können voraussichtlich erst ab 2009 in Deutschland eingefordert werden; bis dahin muss aber jederzeit dort, wo der Verstoß stattgefunden hat, mit Vollstreckungsmaßnahmen gerechnet werden.

    Tipp: Deutschlands Autoraser aufgepasst! Wer “ungestört” flitzen möchte, findet auch im Netz Radarfallen-Melder. Aber ganz sicher lohnt sich dann auch gleich der Blick auf den Bußgeldkatalog.

    heihec | 25.03.2008 10:00

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