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Dienstag |
11.09.2007 |
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| Reisemängel: Wie reklamiere ich richtig? |
Statt einer erholten Reiserückkehr mit schönen Erlebnissen ist die Urlaubsrückkehr oft durch eine Menge Ärger getrübt. Tausende von Reisenden ärgern sich jedes Jahr wieder über zahlreiche Reisemängel in Hotelanlagen oder Flughäfen.
Verspäteter Flieger, dreckige Zimmer und Nicht-Einhaltung der Versprechen aus dem Urlaubskatalog lassen tausende Urlauber jährlich verzweifeln. Viel Geld wurde bezahlt, obwohl der Urlaub so nicht gebucht war. Die einzige Möglichkeit ist nun, die Reise zu reklamieren. „Wer vom Reisepreis einen Teil zurückfordern will, sollte sofort nach Urlaubsende zu Stift und Papier greifen“, rät Petra von Rhein, Reiseexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Alle Forderungen müssen innerhalb eines Monats nach gebuchtem Reiseende beim Veranstalter vorliegen. „Voraussetzung ist allerdings, dass bereits am Urlaubsort die Mängel beim Reiseleiter angezeigt worden sind“, so die Verbraucherzentrale.
Tipp: In Urlaubskatalogen wir nicht immer die Wahrheit über den Urlaubsort geschrieben, zumindest klingt diese sehr verklausuliert. Aus diesen Grund sollten Urlauber zwischen den Zeilen der Reisekatalogsprache lesen, damit sie sich ein reales Bild von der Situation vor Ort machen können. Der Reiseratgeber weltbericht.de hat einige Formulierungen übersetzt.
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