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Rat rund um die privaten Finanzen? Als freier Journalist schreibt Jörg Stroisch über alle Themen, die unser Geld betreffen.

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    Home Geldseligkeiten Reisemängel: Wann gibt es Geld zurück?
    « Leipzig lebenswerteste Stadt in Deutschland | Nordseeküste liegt im Trend »
    14.08.2007

    Reisemängel: Wann gibt es Geld zurück?

    Nicht immer bietet die lang erwartete Urlaubsreise die gewünschte Erholung. Reisemängel sind an der Tagesordnung und beschäftigen jedes Jahr wieder Anwälte und Gerichte.

    Kunden könne bei mangelhaften Urlaubsreisen nachträglich eine Preisminderung verlangen. Unter welchen Voraussetzungen das geht informiert Advocard die Rechtschutzversicherung.

    Bei einer Reisereklamation wird generell zwischen Unannehmlichkeiten und echten Mängeln unterschieden. Zu den Unannehmlichkeiten gehören beispielsweise Flugverspätungen bis zu mehreren Stunden oder typische Gegebenheiten des Ziellandes wie zum Beispiel kriminelle Handlungen von Einheimischen gegenüber den Reisenden. Der echte Mangel besteht nur dann, wenn Vertragsleistungen nicht erbracht werden. Hier gilt der Grundsatz der Prospektwahrheit: Was im Katalog versprochen wird, muss am Urlaubsort auch tatsächlich geleistet werden. Ist das nicht der Fall, kann der Reisende Gewährleistungsansprüche je nach Schwere des Mangels geltend machen.

    Wichtig ist allerdings, richtig und rechtzeitig zu reklamieren. Hierzu Anja-Mareen Knoop, Leiterin der Rechtsabteilung des Rechtsschutzversicherers Advocard: “Reisemängel müssen grundsätzlich unbedingt noch vor Ort bei der Reiseleitung beanstandet werden. Mängel sind auch dann anzuzeigen, wenn diese dem Reiseveranstalter bereits bekannt sind. Jeder Reisende muss für sich selbst seine Rüge erheben. Sorgt die Reiseleitung nicht für Abhilfe, muss der Reisemangel spätestens einen Monat nach Rückkehr schriftlich, am besten mit Fotos des Mangels und den Anschriften möglicher Zeugen, beim Reiseveranstalter angezeigt werden.” Der Kunde muss dabei eine Reisepreisminderung verlangen. Vom Zeitpunkt dieser schriftlichen Mängelrüge an bleibt der Anspruch des Reisenden dann zwei Jahre lang bestehen.

    Tipp: Eine schöne Reise bleibt ein Erlebnis und sichert die notwendige Erholung. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn nicht alles so läuft, wie es sollte. Auf weltbericht.de informieren zahlreiche Dossiers über Themen rund um Recht & Urlaub.

    heihec | 14.08.2007 10:30

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    Kommentare:
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