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Donnerstag |
08.05.2008 |
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Angelockt und ausgenommen |
Wer einen Brief oder Anruf mit einem angeblichen Reisegewinn erhält, sollte vorsichtig sein, rät der ADAC. Immer öfter versuchten unseriöse Firmen, die Verbraucher “über den Tisch zu ziehen”. So fielen bei einem angeblichen Gewinn entweder hohe Zusatzkosten an oder “der Gewinn stellt sich als getarnte Kaffeefahrt”, als Verkaufsveranstaltung also, heraus.
Die Adressen erhalten die dubiosen Firmen von professionellen Adresshändlern, so der ADAC. Mit dem Schreiben, das den großen Gewinn verspricht erhalten die Betroffenen aber häufig keine oder nur wenig Informationen über den Reiseverlauf. Für Rückfragen stehen nur kostenpflichtige Telefonnummern oder eine Postfachadresse zur Verfügung.
“Oft wird der Betrug erst am Reiseziel erkannt”, berichtet der ADAC. So kann es sein, dass die Teilnehmer für die Verpflegungskosten selbst aufkommen müssen, weil diese nicht vom Veranstalter bezahlt werden. Welche Leistungen das Gratisangebot tatsächlich umfasst, sollte daher bereits vor der Buchung genau geprüft werden, raten die Experten des Automobilclubs.
Auch wenn die Übernachtung kostenlos ist, werden häufig Kosten fällig, die der Anbieter als “Buchungs-” oder “Bearbeitungsgebühr” erhebt, berichtet die Verbraucherzentrale Brandenburg. Trotzdem dürfe, so urteilte das Landgericht Cloppenburg bereits 2001, die “Erfüllung der Gewinnzusage nicht von der Zahlung einer Unkostenpauschale” abhängig sein.
Beschränkte Möglichkeiten
Als “Verschleierung einer Wettbewerbshandlung” bezeichnet es die Verbraucherzentrale, wenn die “Touristen” zu einer Werbeveranstaltung “gelockt” werden. Die Möglichkeiten des “Kunden” und der Verbraucherzentralen seien aber beschränkt. “Ein grundsätzlich bestehender Anspruch des Mitteilungsempfängers auf Aushändigung des Gewinns lässt sich meist nicht durchsetzen”, schreibt die Verbraucherzentrale. Ein Unterlassungsanspruch könne sie aber vor Gericht erwirken.
Die ADAC-Juristen raten, grundsätzlich nicht auf Gewinnbenachrichtigungen zu reagieren. Es sei denn, man ist sich sicher, an dem Gewinnspiel teilgenommen zu haben.
Tipp: Die Verbraucher-Zentrale Brandenburg stellt auf ihrer Hompage die rechtliche Seite dar und gibt Hinweise zum Thema Reisegewinne.
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