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Montag |
29.10.2007 |
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| Radarwarngeräte sind verboten |
Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass das Benutzen und Mitführen von Radarwarngerät in Deutschland bestraft wird und in anderen Ländern strengst verboten sei. Bei Verstößen sei mit Geldbußen und Haftstrafen zu rechnen.
Wer in Deutschland ein betriebsbereites Radarwarngerät benutzt oder mitführt, muss laut ADAC damit rechnen, dass es von der Polizei konfisziert wird. Darüber hinaus zahlt der Fahrzeugführer ein Bußgeld von 75 Euro und erhält vier Punkte in Flensburg.
In andern europäischen Ländern werden Autofahrer mit Radarwarngeräten sehr viel drastischer bestraft. In Belgien, Frankreich oder Schweiz ist nicht nur der Vertrieb vorboten, die Radarwarngeräte dürfen nicht einmal mitgeführt werden. Selbst wenn sie orginalverpackt sind. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen (in der Schweiz mindestens 240 Euro) und in Ausnahmefällen sogar mit Gefängnisstrafen geahndet. Unter Umständen wird das Gerät auch vernichtet oder eingezogen (Belgien, Schweden und Schweiz). In Frankreich kann sogar das Fahrzeug beschlagnahmt werden, wenn in diesem ein Radarwarngerät verwendet wird.
Vorsicht mit Navigationsgeräten
Trotz dieser Rechtslage kommen in Deutschland immer mehr Navigationsgeräte in den Handel, die mit einem Point of Interest Warner (POI) als Ankündigungsfunktion ausgestattet sind. Mit dieser Software können nicht nur Tankstellen, sondern auch stationäre Messstellen angezeigt werden. Diese Navigationsgeräte mit Zusatzfunktion sind in Deutschland, der Schweiz, Tschechien und Norwegen eindeutig verboten.
Tipp: Deutschlands Autoraser aufgepasst! Wer “ungestört” und „legal“ flitzen möchte, findet auch im Netz Radarfallen-Melder. Aber ganz sicher lohnt sich dann auch gleich der Blick auf den Bußgeldkatalog. Der Weltbericht-Ratgeber Radarfallenwarner gibt Auskunft über Bußgelder, Geschwindigkeitsgepflogenheiten und Radarfallen.
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