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Dienstag |
15.04.2008 |
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| Neue Regel und höhere Strafen auf Luxemburgs Straßen |
Zum 1. April wurden in Luxemburg die Verkehrsregeln geändert. Die wichtigsten Regeln für deutsche Autofahrer hat der ADAC zusammen gestellt.
Die Westenpflicht wurde nun auch in Luxenburg eingeführt. Laut ADAC muss bei einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahnen oder Schnellstraßen die Westen getragen werden. Fußgänger, die am Fahrbahnrand von Landstraßen gehen, müssen auch die Warnwesten tragen. Allerdings nur wenn es nicht die Möglichkeit gibt auf ein Fahrrad- oder Fußgängerweg auszuweichen.
Verhalten bei Stau
Bei Annäherung eines Staus müssen die Fahrzeuge, die hinter einem stehen, mit Warnblinklicht auf den Stau aufmerksam gemacht werden. Bei Stau in einem Tunnel ist es Pflicht den Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern einzuhalten. Zudem darf auf luxemburgischen Straßen nicht mehr mit Mischbereifung gefahren werden.
Verhalten innerhalb eines Ortes
Die neuen Regelungen innerhalb des Ortes sind besonders Fahrradfahrer- und Fußgängerfreundlich. So muss der Autofahrer beim Parken oder Halten vor oder nach Fußgänger- und Fahrradüberwegen einen Sicherheitsabstand von fünf Metern einhalten. Auch beim rechts abbiegen an einer Kreuzung, muss der Autofahrer einen entgegenkommenden Fahrradfahrern Vorfahrt gewähren. Außerdem ist das Halten an Bushaltestellen für Nichtberechtigte Fahrzeug untersagt.
Wer diese Regelung nicht einhält, wird mit Bußgeldern von 24 bis 145 Euro bestraft. Der ADAC warnt: Die luxemburgische Polizei überwacht die neuen Verkehrsvorschriften verstärkt.
Tipp: Wer “ungestört” flitzen möchte, findet im Netz Radarfallen-Melder. Aber ganz sicher lohnt sich dann auch gleich der Blick auf den Bußgeldkatalog.
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