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Ungetrübter Badespaß: Mecklenburg-Vorpommerns Seen sind sauber » |
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Donnerstag |
02.08.2007 |
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| Lockerung der EU Handgepäckbestimmungen |
Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass in Kürze mit Lockerungen bei der Mitnahme von flüssigen Duty-Free-Waren aus Drittstaaten im Handgepäck gerechnet werden kann.
Duty-Free-Ware im Handgepäck soll für Transferpassagiere wieder zugelassen werden. Laut ADV werden die Lockerungen der Handgepäckregelungen allerdings nur bei Ländern zugelassen, in denen zur Europäischen Union gleichwertige Sicherheitsmaßnahmen bestehen. Welche Staaten unter die Ausnahmeregelungen fallen, wird erst im Herbst entschieden.
Zu den Ankündigungen der EU sagt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer der ADV: „Nach der Entscheidung der EU-Kommission aus diesem Frühjahr die Einführung der Beschränkung der Größe des Handgepäcks um ein Jahr zu verschieben und diese Regelung auf ihren Sicherheitsgewinn hin zu überprüfen, ist die nun angekündigte Lockerung der bestehenden Duty-Free-Regelung ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Die neue Regelung wird die Menge der einbehaltenen Flüssigkeiten an den Transferkontrollstellen der Flughäfen deutlich reduzieren. Die bislang täglich anfallenden 6-7 Tonnen einbehaltenen Flüssigkeiten an den deutschen Flughäfen gehören nun hoffentlich bald der Vergangenheit an.“
Nach den Terroranschlägen in London im vergangenen Jahr hatte die EU neue Handgepäckregelungen erlassen. Nach diesen Regelungen durften Flüssigkeiten, die an Flughäfen außerhalb der EU gekauft wurden nicht mitgenommen werden. Dies sorgte bei den betroffenen Fluggästen für großen Unmut. Die ADV fordert dennoch weitere Beschränkungen der gesamten Regelung. Ralph Beisel sagt: „Im Sinne eines sicheren und effizienten Luftverkehrs unterstützen wir selbstverständlich die Bestrebungen der EU-Kommission, fordern aber dennoch weiter, die gesamte Regelung zur Beschränkung bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck entsprechend dem Verordnungstext nun endlich kritisch zu überprüfen.“
Tipp: Um an der Sicherheitskontrolle am Flughafen keine böse Überraschung zu erleben, sollten Sie sich vor Abflug über die Handgepäckbestimmungen der Fluggesellschaften informieren. Mit der Hilfe des Weltbericht.de Tipptext EU-Hangepäckvorschriften erfahren Sie, was überhaupt im Handgepäck erlaubt ist.
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