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Donnerstag |
18.09.2008 |
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Codesharing: Getauschte Flugzeuge |
Der Flug ist gebucht, mit einem renomierten Unternehmen soll es in den Urlaub gehen. Doch am Flughafen die Überraschung: Auf dem Rollfeld steht die Maschine einer völlig anderen Fluggesellschaft. Dieses Vorgehen, in der Sprache der Airlines “Codesharing” genannt, sei bei vielen Fluggesellschaften üblich, berichtet das Internetportal airlinetest.com.
Dem Codesharing der Fluglinien sei rechtlich nichts entgegenzusetzen, da sich die Unternehmen nur verpflichteten, den Käufer eines Tickets zu befördern - Art und Herkunft der Maschinen spiele dabei keine Rolle. Den Reisenden empfiehlt airlinetest.com, sich vor dem Abflug zu erkundigen, mit welcher Airline der Flug wirklich durchgeführt wird. Ungewöhnlich seien beispielsweise hohe Flugnummern, eine doppelte Ausweisung des Fluges (Kürzel von zwei Fluglinien angegeben) sowie Sternchen und Fußnoten. Diese würden meist auf einen Wechsel der Airline hinweisen.
Um Kosten zu sparen und das Streckennetz auszuweiten sei Codesharing heute gängige Praxis. Für Fluggäste sei es aber besonders ärgerlich, wenn sie sich bewusst für ein Unternehmen entschieden haben. Statt der erwarteten Flotte und dem gewohnten Service der favorisierten Fluggesellschaft stünden sie dann “einem völligen Blindflug gegenüber”.
Tipp: Welche Rechte haben Fluggäste, wann wird der Reisepreis gemindert? Anworten auf viele rechtliche Fragen gibt es bei Weltbericht im Dossier “Recht und Urlaub”.
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