|
« Die Angst überwiegt |
Kampf der Tarifmanager: Zahlst du noch oder sparst du schon? » |
 |
 |
 |
Samstag |
03.11.2007 |
|
|
| Elektronischer Reisepass |
Nachdem die Passbehörden bereits seit zwei Jahren Reisepässe mit biometrischen Merkmalen herausgegeben haben, ist am 1. November auch das dazugehörige Gesetz in Kraft getreten. Seit dem erhält jeder Bundesbürger, wenn der alte abgelaufen ist, einen elektronischen Pass.
Der neue elektronische Pass enthält im Chip neben dem digitalen Passfoto auch die Fingerabdrücke des jeweiligen Passinhabers. Damit soll der Passinhaber vor Missbrauch und Fälschungen geschützt werden. Bereits ausgestellte Pässe behalten ihre Gültigkeit. Für die Inhaber gibt es keine Nachteile im Reiseverkehr. Seit dem 1. November dürfen Kinder nicht mehr in den elterlichen Pass eingetragen werden. Sie müssen einen eigenen Pass haben. Kinderreisepässe können einmal verlängert werden, höchstens aber bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab dann erhalten Kinder einen elektronischen Reisepass. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder unter 12 Jahren elektronische Reisepässe ausgestellt werden. Die Fingerabdrücke werden allerdings erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen.
Quelle:
www.bundesregierung.de
|