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Sommerferien in Europa » |
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Montag |
25.02.2008 |
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| Kein Recht auf Schnee |
Schneeferien, Osterurlaub, verlängertes Wochenende: In den kommenden Wochen werden noch einmal viele Ski- und Snowboardfahrer die Berge in Beschlag nehmen, bevor die Wintersaison zu Ende ist. Doch das weiße Vergnügen kann auch schnell zur Enttäuschung werden - zum Beispiel wegen Schneemangel.
“Schneemangel berechtigt grundsätzlich nicht zu einer kostenlose Stornierung oder Umbuchung der Reise”, sagt Ernst Führich, Professor für Reiserecht und Leiter des Competenz Centrum Reiserecht an der Fachhochschule Kempten. “Der Gastgeber oder Reiseveranstalter haftet nicht für schlechte Schneeverhältnisse.”
Schneemangel keine höhere Gewalt
Schneemangel gelte auch nicht als höhere Gewalt, sagt Führich. Deshalb übernehme eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt meist auch nicht die Stornogebühren für den Skiurlaub.
Schneemangel und Schneegarantie
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Viechtach stellt eingeschränkte Tauglichkeit der Umgebung durch fehlenden Schnee keinen Mangel dar. Anders sieht es aus, wenn der Reiseveranstalter eine Schneegarantie verspricht. Das Amtgericht Münster urteilte, dass dieses Versprechen eine “zugesicherte Eigenschaft” sei und der Veranstalter es auch einhalten müsse. Selbst dann, wenn die Skilifte nicht in Betrieb sind.
Schneesicher heiße aber nicht, dass eine längere Anfahrt mit dem Pkw oder dem Skibus bis zur Piste unzumutbar sei, sagt Ernst Führich. Der Autor des Buchs “Basiswissen Reiserecht” rät den Urlaubern, bei Schneegarantie genau den Prospekt und die Geschäftsbedingungen zu lesen.
Tipp: Weitere Informationen zum Thema Schnee und Skifahren gibt es bei weltbericht.de.
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