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    Home Geldseligkeiten Das Motorrad kann schnell weg sein
    « Trichinellose nach Polenreise | Gegen Rücktrittkosten versichern »
    25.07.2007

    Das Motorrad kann schnell weg sein

    Andere Länder, andere Sitten: Beispiel Italien. Dort müssen Motorradfahrer selbst bei relativ harmlosen Fehlverhalten mit drastischen Strafen rechnen. Schon ein falscher Helm kann ganz schnell die Urlaubsfreude trüben.

    Die italienischen Behörden verschärfen die Strafen für Motorradfahrer und erhoffen sich eine Verbesserung bei den Unfallzahlen motorisierter Zweiräder . Wird ein Helm getragen, der nicht der geforderten Norm (ECE 22) entspricht, reicht dies schon für einen Motorradentzug. Auch wenn der Beifahrer keinen Helm trägt, droht die Sicherstellung des Fahrzeuges. Generell müssen, laut ADAC, Motorradfahrer in Italien mit strengen Strafen rechnen. Neben hohen Bußgeldern droht die Beschlagnahmung des Fahrzeugs für 60 Tage, bei nochmaligem Verstoß sind es sogar 90 Tage.

    Auch einhändiges oder gar freihändiges Fahren kostet. Nur wer richtig drauf sitzt und beide Hände am Lenker hat, bleibt ungeschoren. Selbst ein Wheele (sportliches Abheben des Vorderrades beim Beschleunigen) kann als Fehlverhalten interpretiert werden und zum Motorradentzug führen.

    Minderjährige Kraftfahrer dürfen auch auf Maschinen, die für zwei Personen zugelassen sind, nur alleine fahren. Bei Mitnahme einer Person, riskiert der Fahrer neben dem Bußgeld auch noch die Beschlagnahmung des Fahrzeuges. Wurde zusätzlich noch an dem Kleinkraftrad herumgebastelt, um es schneller zu machen, besteht wiederum die Gefahr eines Motorradentzuges. Rasern droht zwar keine Beschlagnahme, dafür müssen sie mit hohen Bußgeldern (zwischen 36 und 1485 Euro) rechnen.

    Von den drastischen Strafen erhoffen sich die italienischen Behörden eine Reduzierung der Unfälle, an denen motorisierte Zweiräder beteiligt sind.
    Beschlagnahmung ist aber nicht gleich Fahrverbot. Der Betroffene darf jederzeit mit einem anderen Motorrad weiterfahren.
    Der ADAC empfehlt deutschen Urlaubern, deren Maschine beschlagnahmt wurde, auf jeden Fall den fachmännischen Rat eines Anwalts einzuholen.

    Tipp:
    Planen Sie ihren Urlaub in Italien, dann holen Sie sich doch weitere Länderinformationen beim unabhängige Reiseratgeber weltbericht.de.

    mihdas | 25.07.2007 09:00

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    Kommentare:
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