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Montag |
18.06.2007 |
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| Betäubungsmittel auf Auslandsreisen |
Reisende, die Betäubungsmittel in den Urlaub mitnehmen müssen, benötigen dafür eine ärztliche Bescheinigung. Darauf weist die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn hin.
Bei einem Reiseaufenthalt bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Spanien usw.) müssen sich Reisende die Mitnahme des Betäubungsmittels ärztlich verschreiben und durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde bestätigen lassen.
Um Komplikationen mit Medikamenten bei Reisen in andere Länder zu vermeiden, rät die Bundesopiumstelle, die ärztliche Bescheinigung in Englisch ausstellen zu lassen. Die Regeln für die Mitnahme von Betäubungsmitteln sind international uneinheitlich. Es empfiehlt sich schon vor Eintritt der Reise, sich bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen. Manchmal besteht auch die Möglichkeit, sich die benötigten Betäubungsmittel (oder ein vergleichbares Produkt) am Urlaubsziel zu besorgen.
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