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Mittwoch |
06.12.2006 |
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| Online Kaffee kaufen kann strafbar sein |
Online-Einkäufer können schnell zu Steuerhinterziehern werden. Wer zum Beispiel billigeren Kaffee aus dem EU-Ausland im Internet bestellt, kann schnell in das Visier der Zollfahnder geraten. Denn sie müssten auf die online erworbenen schwarzen Bohnen noch die die deutsche Kaffeesteuer zahlen.
Diese Abgabe gibt es in den meisten anderen EU-Ländern nicht, nur noch in Belgien und Dänemark. In Deutschland kassiert der Staat pro Kilo Röstkaffee 2,19 Euro, für löslichen Kaffee sogar 4,78 Euro pro Kilogramm, so der Deutsche Kaffeeverband.
Rund eine Milliarde Euro nimmt der Bund auf diesem Wege ein.Zwar darf man zehn Kilogramm als Privatverbraucher nach Deutschland mitbringen, ohne zu zahlen, doch das gilt nicht bei Bestellungen übers Internet: Hier ist jeder Cent Steuer fällig. Eine kleine Lücke gibt es jedoch laut dem Geschäftsführer des Deutschen Kaffeeverbandes, Holger Preibisch, noch: “Steuerfrei ist der Kauf für den Privatverbrauch aus dem Ausland über das Internet eigentlich nur für den, der von einer Privatperson kauft und seine Bestellung anschließend selbst im Ausland abholt.”
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