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Freitag |
31.12.2004 |
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| Phishing: Neue Tricks der Betrüger |
Schon vor einigen Tagen berichtete ein Geldseligkeiten-Leser in einer E-Mail an mich von einer neuen Phishing-Masche, jetzt berichtet das ARD-Fernsehmagazin Plusminus über eine ähnliche Vorgehensweise: Phishing-Betrüger verwenden ahnungslose Strohmänner für ihre Geldgeschichten als Zwischenstation.
Masche mit der Nigeria-Connection
Nun gut: Wer auf die Mails der Nigeria-Connection hereinfällt, ist eigentlich fast selbst daran schuld. Mein Leser hat es aber mal bewusst ausprobiert. Das Betrugsprinzip dabei: Nach der Antwort auf eine SPAM-Mail überweist irgendjemand aus Moskau oder Nigeria (oder irgendeinem anderen Staat. Nigeria-Connection heißt es nur, weil von hier die Idee dieses Betrugs stammt…) einen höheren Betrag auf das eigene Bankkonto. Der Empfänger soll dann per Western Union das Geld schnellstmöglich transferieren, darf dabei eine recht erträgliche Summe als Belohnung behalten…
Da stinkt was, natürlich… Wen die Gier packt, der wird nämlich nach einigen Tagen feststellen, dass die Banküberweisung storniert wird. Das Geld ist per Western Union aber in bar transferiert worden, also nicht wieder rückholbar. Mein Leser hat also bewusst auf eine solche Mail geantwortet, dem Telefonterror des Empfängers vier bis fünf Tage standgehalten. Danach wurde das Geld auf das Konto eines Deutsche Bank-Kunden zurücküberwiesen. Dieser ist aber kein Mitglied der Nigeria-Connection, sondern wiederum ein Opfer derselben. Denn per Phishing haben sich Betrüger seine PIN und TAN besorgt und das Geld überwiesen. Nur als Ergänzung: Natürlich ist nicht nur die Deutsche Bank Opfer solcher Attacken.
Ahnungslose Jobsuchende als Köder
Die Betrüger nutzen ahnungslose Jobsuchende als Zwischenstation für ihre Transaktionen, berichtet Plusminus. Diesen Personen wird ein lukrativer Nebenverdienst durch eine Tätigkeit als Finanzkurier oder Finanzagent versprochen. Dazu sollen sie Geldbeträge, die auf ihren Konten eingehen werden, auf andere Konten im Ausland bzw. per Western Union weiterleiten. Ein bestimmter Prozentsatz darf dabei als Provision behalten werden. Die auf den Privatkonten dieser “Kuriere” eingehenden Beträge stammen jedoch von Phishing-Opfern.
Das ist strafbar…
Nicht nur der Phisher agiert illegal: Wer der Aufforderung zur Weiterleitung des Geldes Folge leistet, macht sich nach § 261 StGB der Geldwäsche strafbar. Anders als die Hintermänner können die Inhaber dieser Zwischenkonten schnell ausfindig gemacht werden und müssen dann nicht nur den Schaden ersetzen, sondern sich wahrscheinlich auch noch vor Gericht verantworten.
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