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    Home Geldseligkeiten Ohne Strafe Baukredite kündigen
    « Online Kaffee kaufen kann strafbar sein | Weitere Kleininvestoren gesucht »
    07.12.2006

    Ohne Strafe Baukredite kündigen

    Wer seinen festverzinslichen Baukredit kündigen will, muss gewöhnlich tief in die Tasche greifen und eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Die Bank fordert damit in der Regel die Differenz zwischen dem Zinssatz am Ende der Laufzeit und dem aktuellen Zinssatz am Markt ein, den sie bekommen würde, wenn sie eine Geldanlage ausgibt. Das soll sich nun ändern: Wie das Deutschlandradio berichtet, gibt es seit kurzem erste Angebote für festverzinsliche Baukredite, die ohne eine Strafe gekündigt werden können.

    Doch für umsonst gibt es auch diese Optionen nicht. Zurzeit gibt es nach Informationen des Deutschlandradios drei Anbieter am Markt: Die Interhyp, Münchner Hypothekenbank und die Hannoversche Leben. Günstig weg kommen noch Kunden der Interhyp, die bei Vertragsabschluss einmalig 500 Euro zahlen. Sie dürfen dann zwar früher kündigen, doch nur, wenn sie ihre Immobilie wegen eines beruflichen Umzugs vorzeitig verkaufen müssen.

    Schnellere Kündigungen sind möglich bei der Münchner Hypothekenbank: Bei einem Zinsaufschlag von 0,2 Prozentpunkten ist die Entlassung aus dem Vertrag nach frühestens zwei Jahren möglich. Bei der Hannoverschen Leben gibt es keine Laufzeiteinschränkung, dafür zahlt der Kunde aber auch satte 0,45 Prozentpunkte mehr. “Man sollte auf jeden Fall einmal ein Darlehen durchrechnen lassen mit dem Zinssatz ohne Aufschlag und dann mit dem Zinssatz mit Aufschlag. Dann sieht man auch, was einen das Ganze kostet”. sagte Thomas Bieler, Baufinanzierungsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dem Deutschlandradio.

    Letztendlich sollten Bauherren überlegen, ob sie eine derartige Absicherung wirklich brauchen. Wer einen relativ sicheren Arbeitsplatz hat und sich nicht mit dem Gedanken trägt, in den nächsten Jahren umzuziehen, kann auf die neuen Vertragsoptionen verzichten, so die Verbraucherschützer.

    Jörg Stroisch | 07.12.2006 10:00

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    Kommentare:
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