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18.12.2007

Strategie für EU-Hypothekarkreditmärkte

Ein Weißbuch über die Integration der EU-Hypothekarkredtitmärkte soll im Interesse der Verbraucher, Hypothekarkreditgeber und Anleger für mehr Effizienz und Wettbewerb sorgen, indem die grenzübergreifende Vergabe und Refinanzierung von Hypothekarkrediten erleichtert und das Produktangebot erweitert wird.

Die Europäische Kommission hat ein Weißbuch über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte veröffentlicht. Darin werden die Ergebnisse einer umfassenden Überprüfung der EU-Hypothekarkreditmärkte zusammengefasst und ein ausgewogenes Maßnahmenpaket vorgeschlagen, das im Interesse der Verbraucher, Hypothekarkreditgeber und Anleger hier für mehr Effizienz und Wettbewerb sorgen soll. Erreicht werden soll dies insbesondere durch Verbesserungen bei der grenzübergreifenden Kreditvergabe, dem Produktangebot, der Verbraucherinformation und der Kundenmobilität.

„Ziel dieses ausgewogenen Maßnahmenpakets sind mehr Effizienz und Wettbewerb auf dem EU-Hypothekarkreditmarkt, damit die Verbraucher im Vertrauen auf ein verantwortliches Handeln der Kreditgeber EU-weit das für sie am besten geeignete Produkt auswählen können“, so Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Charlie McCreevy. Die verfügbaren Daten zeigen, dass es bei Wohnungsbauhypotheken noch lange keinen integrierten Binnenmarkt gibt. Auf der Angebots- wie der Nachfrageseite wird das grenzübergreifende Geschäft durch Hemmnisse beeinträchtigt, die den Wettbewerb und die Auswahl auf dem Markt einschränken. Auch wenn Faktoren wie Sprache, räumliche Nähe, Verbraucherpräferenzen und Geschäftsstrategien der Kreditgeber einen nicht zu unterschätzenden Einfluss haben, kann auf andere Faktoren, die das Hypothekarkreditgeschäft in einem anderen EU-Mitgliedstaat verhindern oder erheblich verteuern, durchaus über geeignete Politikinitiativen eingewirkt werden.

Nichtlegislative Lösungen werden vor allem für die Grundbucheintragung, die Immobilienbewertung und Zwangsversteigerungsverfahren vorgeschlagen. Die Kommission schließt künftige Rechtsmaßnahmen jedoch nicht aus, falls sich diese als notwendig erweisen sollten. Bevor eine eingehende Folgenabschätzung mit einer quantitativen Kosten-Nutzen-Analyse und weitere Konsultationen mit allen betroffenen Interessengruppen durchgeführt worden sind, kann aus Sicht der Kommission aber noch nicht entschieden werden, ob eine etwaige Rechtsmaßnahme den nötigen Mehrwert brächte.

heihec | 18.12.2007 16:21

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