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Montag |
12.11.2007 |
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| Steuern: Vieles wird einfacher |
In letzter Lesung hat der Bundestag eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerkosten bei Eheleuten sowie den Wegfall der Papier-Lohnsteuerkarte beschlossen. Mit dem Jahresteuergesetz 2008 will die Bundesregierung die Steuervorschriften vereinfachen und damit Bürokratie abbauen.
Anteilige Lohnsteuer für Ehepaare
Statt der Steuerklassen III und V können sich berufstätige Ehepaare ab dem Jahr 2009 für eine gerechtere Aufteilung der Lohnsteuerbelastung entscheiden. Wenn beispielsweise ein Partner 20 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient, kann er dann 20 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer abführen. Damit erhält er monatlich mehr Nettolohn.
Derzeit erhalten erwerbstätige Ehegatten entweder beide die Lohnsteuerklasse IV oder auf Antrag die Lohnsteuerklasse III (für Besserverdienende) und V (für Geringerverdienende), d.h. der Ehegatte mit der Steuerklasse V hat eine relativ hohe Lohnsteuerbelastung. Diese verhinderte in der Vergangenheit in vielen Fällen eine Beschäftigungsaufnahme.
Für das Anteilsverfahren der Lohnsteuer können sich Ehegatten freiwillig anmelden.
Elektronische Lohnsteuerkarten
Die Lohnsteuerkarte aus Papier hat ab 2011 ausgedient. Das Steuerverfahren wird dann nur noch auf elektronischem Wege abgewickelt. Der Versand von Millionen von Steuerkarten entfällt. Beschäftigte brauchen dem Arbeitgeber lediglich ihre Steuer-Identifikationsnummer und ihr Geburtsdatum mitteilen.
Der Arbeitgeber wendet sich elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn und ruft dort die für die Lohnsteuer notwendigen Daten ab. Die Unternehmer erhalten dort ausschließlich die Angaben, die bislang schon auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Dazu gehören Steuerklasse, Freibeträge, Kirchensteuerpflicht und Kinderfreibeträge. Das Steuerverfahren wird einfacher.
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