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Dienstag |
13.11.2007 |
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| Neue Unterhaltsregelungen |
Erst die Kinder, dann die Eltern
Kinder sollen künftig bei Unterhaltszahlungen Vorrang vor den geschiedenen oder gegenwärtigen Ehepartnern haben. So will die Bundesregierung mit einem neuen Unterhaltsgesetz auf die Ungerechtigkeiten gegenüber den Kindern reagieren. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hob hervor, Kinder seien bei der Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag beschlossen. Wenn der Bundesrat keinen Einspruch erhebt, kann das Gesetz zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Auch nichtverheiratete Väter und Mütter, die Kinder betreuen, will die Reform besser stellen. Bezüglich der Dauer des Betreuungsunterhaltes sollen sie gleich behandelt werden wie verheiratete Paare.
Anspruch auf Unterhalt hat der betreuende Partner für die ersten drei Jahre.
Danach kann der Betreuungsunterhalt verlängert werden, vorausgesetzt dies ist für das Wohl des Kindes notwendig.
Das Gesetz soll zu mehr Versorgungsgerechtigkeit und stärkerer Eigenverantwortung von Ehepaaren nach einer Trennung führen.
Der Grund für die Reform ist die hohe Scheidungsrate. Jede vierte Familie besteht heute schon aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder alleinerziehenden Eltern. Das Unterhaltsrecht muss den neuen Bedingungen entsprechend angepasst werden.
Bisher teilt sich das unterhaltsberechtigte minderjährige Kind den ersten Rang mit geschiedenen und aktuellen Ehegatten.
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