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Sonntag |
02.12.2007 |
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| Arzneimittel ohne Zuzahlung |
Das Prinzip ist jedem Patienten bekannt: Der Arzt verschreibt ein Medikament, der Patient trägt einen Teil der Kosten selbst. Doch wer aufpasst, kann die Zuzahlung in vielen Fällen vermeiden und damit Geld sparen.
In Deutschland gibt es Arzneimittel wie Sand am Meer. Für viele Krankheiten gibt es identische und ähnliche Präparate von verschiedenen Herstellern. Wer keine Verträglichkeitsprobleme hat, kann risikolos auf die oft preislich günstigeren Nachahmer-Präparate mit demselben Wirkstoff (so genannte Generika) eines anderen Herstellers umstellen. In vielen Fällen muss der Patient dann nichts mehr zuzahlen. Die Stiftung Warentest zeigt in ihrer Datenbank, welche Arzneien zuzahlungsfrei sind.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich in der aktuellen Ausgabe von FINANZtest oder im Internet unter www.test.de.
Info:
Grundsätzlich gilt: Bei Präparaten, die mindestens 30 Prozent unter dem gesetzlichen Festbetrag (Preisobergrenze für nicht patengeschützte Wirkstoffe) liegen, müssen die Versicherten keine Zuzahlung leisten.
Das Gesetz schreibt zwar bei bestimmten Gesundheitsleistungen eine Zuzahlung der Patienten vor. Jedoch können sich Versicherte in einzelnen Fällen auch davon befreien lassen.
Gesetzliche Kassen übernehmen meistens verschreibungspflichtige Präparate, deren Preise unter dem gesetzlichen Festbetrag liegen.
Preisvorteile ergeben sich häufig erst beim genaueren Hinsehen. Deshalb sollten sich Patienten beim Arzt oder Apotheker nach diesen günstigeren Arzneimittel erkundigen.
Hat die Kasse Rabattverträge mit Pharmaherstellern geschlossen, kann sich die Zuzahlung für das rabattierte Mittel halbieren oder ganz erlassen werden.
Falls es der Arzt nicht ausdrücklich ausschließt, ist der Apotheker verpflichtet, die rabattierten Arzneimittel abzugeben.
Eine weitere Möglichkeit, die Zuzahlung beim Medikament einzusparen, ist der Einklauf übers Internet, bei einer von vielen Versandapotheken. Hier sind viele rezeptfreie Präparate deutlich günstiger.
Eine Liste der zuzahlungsfreien Medikamente gibt es bei allen gesetzlichen Kassen sowie im Internet unter www.bkk.de
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