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« Berufsunfähigkeitsversicherung: Generelle Schweigepflichtentbindung verfassungswidrig |
Generelle Schweigepflichtentbindung grundsätzlich verfassungswidrig » |
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Donnerstag |
16.11.2006 |
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| Gesetzliche Rente: Versorgungslücke wird größer |
Auf der einen Seite steht die ausbezahlte gesetzliche Rente, auf der anderen der eigentliche Lebensstandard des Pensionärs. Und dazwischen gähnt die Leere, die so genannte Versorgungslücke. Die wird nach Expertenmeinung immer größer, wie die Welt berichtet.
Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Altersforschungerhält ein Arbeitnehmer, der 2040 in Rente geht, gerade einmal noch 38 Prozent seines Bruttoeinkommens. Aber auch nur, wenn er 45 Jahre lang brav Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet hat. Nur kommen die wenigstens auf eine so lange Zeit, bei den Männern sind es 36 Prozent, bei den Frauen sogar nur sieben Prozent. Besondere Sorgenkinder sind außerdem die Akademiker, denn durch ihre lange Ausbildungszeit zahlen sie erst spät in die Rentenkasse ein. Auch wenn dann mehr verdient wird, letztendlich zählen nur die Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (63 000 Euro West, 52 800 Euro Ost), wer mehr verdient, bekommt also nicht auch mehr Rente.
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