Mein Blog zum Thema Kapitallebensversicherung hat unter Ihnen eine große Diskussion ausgelöst. Das freut mich sehr, denn das war/ist der Sinn des Beitrags. Natürlich gibt es dabei auch Verteidiger dieses Produkts - ich habe aber ganz bewusst und aus voller Überzeugung eine sehr negative Bewertung vorgenommen. Im Folgenden möchte ich insbesondere auf den Leserbrief von Henning Laubinger eingehen (vielen Dank dafür, ich denke, dass Sie den offenen Diskurs zu Ihren Thesen, den ich nun anstoßen werde, begrüßen werden), nachdem ich die Produktempfehlung von Wilfried Soekzess bereits in meinem Blog vom 11. Januar 2005 kommentiert habe.
Betriebliche Altersvorsorge mit Direktversicherungen
Zunächst möchte ich aber noch einmal das Produkt Direktversicherung ein wenig näher erklären. Es handelt sich hierbei um eine Kapitallebensversicherung, die NUR im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen werden kann. Daraus ergibt sich folgende Einschränkung: Sie ist auch nur im betrieblichen Kontext abschließbar und ihre Vorteile sind auch nur im betrieblichen Kontext genießbar. Eine normale Kapitallebensversicherung im Zuge der PRIVATEN Altersvorsorge genießt keine Vorteile, wie ich es auch in meinem Beitrag beschrieben habe. Hier nun meine konkreten Antworten:
“Wer die Versicherung als Direktversicherung abschließt, muss die Beiträge nur pauschal mit 20% versteuern. Wer zudem privat versichert ist, für den fallen keine Sozialversicherungsbeiträge darauf an. Daraus ergeben sich erhebliche Vorteile gegenüber Produkten, die aus dem sauer verdienten Nettoeinkommen bezahlt werden müssen.”
Antwort: Das ist richtig und doch falsch zugleich. Die Angaben beziehen sich zum einen auf eine Regelung, die nur bis Jahresende 2004 galt. Im Zitat werden aber auch zwei Förderungsprinzipien (der betrieblichen Altersvorsorge) unzulässig vermischt (Details hier). Generell gilt ab 1.1.2005, dass bis zu jährlich 2.496 Euro steuerfrei und bis 2008 auch sozialversicherungsfrei sind, plus 1.800 Euro (nur steuerfrei). Die Freiheit von Sozialversicherungsbeiträgen gilt dabei auch für gesetzlich Versicherte! Aber: In der betrieblichen Altersvorsorge gibt es bis zu vier weitere mögliche Durchführungswege neben der Direktversicherung, einige davon sind sogar riesterfähig. Manche Branchen bieten aufgrund von tariflichen Vereinbarungen mehrere unterschiedliche Produkte zu den unterschiedlichen Durchführungswegen an. Da ist sicherlich etwas dabei, das sinnvoller ist als eine Direktversicherung! Pauschal kann man das leider nicht sagen, da die betriebliche Altersvorsorge und damit auch die Produktauswahl Sache des Arbeitgebers ist.
“Wer sein Geld lieber direkt in Aktienfonds investiert, kann das sicher tun, muss sich aber im Klaren darüber sein, dass jeder Rendite am Kapitalmarkt ein entsprechendes Risiko gegenübersteht. Wer also für sich selbst den Sockel (nicht das “nice to have”) seiner Altersvorsorge mit einer Kapitallebensversicherung aufbaut, hat zumindest eine Garantieverzinsung, auch wenn der Ruhestand in eine Aktienbaisse fällt.”
Antwort: Die real ausgezahlte Garantieverzinsung ist so mickrig, dass es sich mehr lohnt, dass Geld für derzeit etwa 2,5 Prozent flexibel, ständig verfügbar und sicher auf einem Tagesgeldkonto anzulegen. Damit ist der Sockel der Altersvorsorge also wesentlich sinnvoller aufbaubar. Der beste Schutz gegen einen Totalverlust ist meiner Meinung nach immer noch, sein Investment für die Altersvorsorge generell möglichst breit zu streuen und viele verschiedene sinnvolle Anlagemethoden zu kombinieren. Gier ist sicherlich nicht der richtige Ratgeber für die eigene Altersvorsorge, sondern Besonnenheit! Je nach Risikoprofil und Alter halte ich eine individuell sehr unterschiedliche Mischung aus renditeträchtigen und damit risikoanfälligeren Produkten und sehr konservativen Anlagemethoden für sinnvoll.
“Der Todesfallschutz ist sicherlich für einen allein lebenden Single unnötig. Wer Familie hat oder zu haben plant, denkt darüber anders.”
Antwort: Ein Todesfallschutz ist natürlich für bestimmte Gruppen sinnvoll, ich habe auch nicht behauptet, dass dies nicht so ist. Es ist aber unnötig und sogar schlecht, ein Kombiprodukt wie die Kapitallebensversicherung abzuschließen. Eine eigenständige Risikolebensversicherung ist völlig ausreichend. Hierzu ein Zitat vom Bund der Versicherten: “Eine ausreichende Todesfallabsicherung ist normalerweise über eine Kapitallebensversicherung nicht erreichbar, da der Beitrag für eine solche Versicherung mit der benötigten Versicherungssumme unbezahlbar wäre. Über eine Risikolebensversicherung kostet der Versicherungsschutz für den Todesfall meistens nur 5 % des Beitrages für eine Kapitallebensversicherung mit einem entsprechenden Todesfallschutz. Deshalb: Versicherung und Geldanlage trennen, also 5 % für eine entsprechende Risikolebensversicherung bezahlen und 95 % selbst anlegen.” Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen.
“In einem zunehmend unsicher werdenden Arbeitsmarkt macht man sich auch Gedanken darüber, welche Geldanlagen im Falle der Arbeitslosigkeit vor dem Hartz IV - Zugriff sicher sind. Die Aktienfonds sind es mit Sicherheit nicht. Die Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge meinen Informationen nach schon.”
Antwort: Immer, wenn Altersvorsorgeprodukte staatlich gefördert werden, sind sie vor dem staatlichen Zugriff sicher. Sprich: Neben allen betrieblichen Altersvorsorgemaßnahmen sind auch die so genannten Riester-Produkte (hier gibt es Investmentfonds, nicht empfehlenswerte Rentenversicherungen und Banksparpläne) und die so genannte Rürup-Rente geschützt. Diese Argumentation zieht also nicht, denn, flapsig behauptet: Es gibt mehr mögliche Alternativen zur Direktversicherung in Bezug auf den Hartz-Zugriff als es Versicherungsgesellschaften in Deutschland gibt… Und: Auch Anlageformen, die in Aktien investieren, sind darunter vertreten.
Fazit: Kapitallebensversicherungen in deutscher Bauweise sind in (fast) keinem Fall der Altersvorsorge ein sinnvolles Produkt aus den verschiedensten Gründen. Es gibt diverse Anlageformen, die besser geeignet sind.
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