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Montag |
21.02.2005 |
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| Geld zurück bei Vorfälligkeitsentschädigung |
Das Haus muss vorzeitig verkauft, der Kredit aufgelöst werden: Banken berechnen für die dadurch entgangenen Zinseinnahmen eine Gebühr, die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. Die Berliner Morgenpost berichtet in einem Artikel über ein BGH-Urteil (Az. XI ZR 285/03). Demnach können Kreditnehmer satte Geldrückzahlungen erwarten. Konkret: Das Gericht kritisiert die gängige Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand des PEX-Index. Zitat: “Wegen dieser systemimmanenten Schwächen des PEX-Index und der daraus resultierenden ungerechtfertigten Vorteile von Hypothekenbanken hat sich der Bundesgerichtshof gegen eine Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der (Wiederanlage-)Renditen des PEX-Index ausgesprochen und eine Berechnung anhand der Renditen aus der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank befürwortet. Diese Renditen resultieren aus realen Umsätzen von Pfandbriefen an der Börse.”
Dies bedeutet, dass Kreditnehmer eine Neuberechnung der Vorfälligkeitsentschädigung verlangen können. Die Berliner Morgenpost zitiert in ihrem Artikel Verbraucherschützer. Diese gehen davon aus, dass in 95 Prozent der Fälle falsch gerechnet wurde.
Also: Kreditnehmer sollten ihre Bank dazu auffordern, die Vorfälligkeitsentschädigung neu zu berechnen. Hilfreich bei der Kontrolle ist auch ein Tool (Excel-Tabelle) der Zeitschrift Finanztest.
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