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Rat rund um die privaten Finanzen? Als freier Journalist schreibt Jörg Stroisch über alle Themen, die unser Geld betreffen.

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    Home Geldseligkeiten Garant gegen fließende Millionen
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    21.05.2005

    Garant gegen fließende Millionen

    Eher ein Millionen-Bluff ist nach Ansicht des Brancheninsiderdienstes kapital-markt intern das Gewinnversprechen der VermögensGarant AG: ein Fall für die “Schwarze-Schafe”-Liste von Geldseligkeiten also.

    Konkret: Mit der Inhaber-Teilschuldverschreibung I und II hat die AG gerade 50 Millionen Euro platziert, mit den Emissionen IV und V sollen 150 Millionen Euro folgen. Zinsen zwischen 8,25 Prozent und 9,25 Prozent sollen dafür fließen, zusätzlich noch einmal zehn Prozent Bonus am Laufzeitende. Das Kapital sei dabei zu 100 Prozent als Nennwert zum Laufzeitende abgesichert, berichtet kapital-markt intern. Ordentlich Zinszaster also. Und das bei einem derzeit eher dürftig-renditewerfenden Anlagemarkt.

    Für Anleger weniger witzig dabei: Laut Informationen des Branchendienstes wurden gerade mal 16 Millionen der versprochenen 50 Millionen Euro aus den Emissionen I bis III platziert, der Rest bunkere so bei der Berliner Volksbank. Der 100-prozentige Kapitalschutz wird außerdem auf dem Briefbogen der Credit Suisse Lugano von einem gewissen Tiziano Morelli bestätigt. Dumm nur: Dieser angebliche Bankmanager ist nach Informationen von kapital-markt intern Leiter der VermögensGarant Suisse AG, einer 100-prozentigen Tochter der VermögensGarant AG. Die Credit Suisse Lugano distanziert sich folglich auch deutlich von dem “Null-Risiko-Beteiligungsmodell” dieser Unternehmen, hat diesen die Verwendung ihres Namens untersagt.

    Wem das nun alles ein bisschen viel 100-Prozent war, für den hier noch ein abschließendes Fazit von kapital-markt intern: “Wo nichts ist, da greift auch keine Absicherungsgarantie. Stattdessen schlummert wohl immer noch ein Teil der übrig gebliebenen Spargelder auf dem stinknormalen VermögensGarant-Firmenkonto in Berlin. Von hier aus können auch Anleger mit einem quartalweise fälligen Zins beglückt und zufriedengestellt werden. Fonds-Geschädigte sollten sofort fundierten anwaltlichen Rat einholen, um eventuell noch etwas von ihrer Einlage zu retten.”

    Jörg Stroisch | 21.05.2005 11:25

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