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Montag |
24.01.2005 |
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| (Freiwilliger) Winterschlussverkauf |
Schippen statt Shoppen hieß es am Montag beim Auftakt des diesjährigen Winterschlussverkaufs (WSV), so ganz “freiwillig” kam er also nicht in die Gänge. Ich bin ja sowieso der Meinung, dass von “freiwillig” beim WSV keine Rede sein kann. Denn immerhin gibt es doch das Winterschlussverkaufsgesetz (WSVG), welches zahlreiche Pflichten sehr deutlich festschreibt:
- §1: Du musst als Erster in der Reihe der zahllosen Wartenden stehen, damit dir nicht die Strafe des Zuspätkommens an den Tischen des Wühlens widerfährt.
- §2: Einlass in die Hallen des Handelns wird dir nur gewährt, wenn du ausreichend bewaffnet bist mit Rabattmarken, Einkäufstüten und einem Regenschirm zur Selbstverteidigung.
- (a) Erg. z. §2 v. 23.01.05: Nur Personen mit Schneeschippe und Salzeimern wird zukünftig Zutritt gewährt.
- §2: Du musst die Flucht durch die Türen des Kommerz zielstrebig und gewissenhaft nach vorne antreten, Türsteher missachten, Schlipsverkäufer niedertrampeln und Blusenverkäuferinnen mit einem Blick des Hasses verscheuchen. Tust du dies nicht, so wirst du selbst niedergetrampelt.
- §3: Du musst kämpfen an den Tischen des Wühlens, mit Worten, mit Flüchen und mit roher Gewalt. Du musst zerren an den Wintersocken bis zum Zerriss oder zum alleinigen Sieg. Du musst als Ort des Kampfes die Tische mit einer Beschriftung von mindestens 50 % oder maximal 0,65 Euro auswählen. Du musst diese Schlachtfelder als Sieger verlassen oder aber du wirst gepeinigt und malträtiert mit blauen Flecken auf dem Rollfeld der Einkaufswagen ausgestellt.
- §4: Stehe in einer Kassenschlange und bleibe dort bis zum bitteren Ende oder bis zum Ende der Geschäftszeiten.
- (a) Führe nicht mehr als 5,55 Euro mit dir.
- (b) Erwerbe nicht weniger als 10 Gegenstände, unabhängig von ihrem alltäglichen Gebrauchswert.
- (c) Bestehe auf zusätzlich 10 Prozent Rabatt auf die 75 Prozent Grundrabatt. Führe die Diskussion über diesen Zusatzrabatt unabhängig von der Länge der Warteschlange, bis er dir gewährt wird.
- §5: Wechsle niemals die Kasse!
- (a) Das Murphysche Gesetz besagt, dass man immer in der Schlange steht, die am längsten ist und wenn man die Schlange wechselt, dann steht man wieder in der Schlange, die am längsten ist.
- (b) Neben der Chaostheorie aus Abs. (a) ist die eigene Vernunft gesetzgebender Grund. Du musst fürchten die Tritte und Flüche, die Schläge und Spucke anderer Kunden und möglicherweise sogar die Sinnflut - solltest Du diese Regel missachten.
- §6: Die Pflicht zur “Blutrache an dem eigenen Partner nach dem gemeinsamen Gang durch mindestens fünf Geschäfte auf der Suche nach einem knielangen Rock” (BadePndgGdmfG) wird im Rahmen des WSVG zeitlich befristet auf drei Geschäfte hinuntergesetzt und auf den Bereich “Wintersocken” ausgeweitet.
Ganz persönlich habe ich das WSVG ja um einen weiteren Paragrafen ergänzt: “Du darfst maximal einmal pro Beziehung mit deinem/r Freund/in oder Ehemann/-frau einen gemeinsamen Schlussverkauf begehen. Ein Verstoß gegen diesen Paragraphen ist Unrecht, Unrecht, Unrecht!!!!” Kennt noch jemand weitere Paragrafen, die mir entgangen sind?
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