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Zum Glück nicht die Steuervorteile gesichert? » |
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Freitag |
31.12.2004 |
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| Fluggastrechte - die Fortsetzung |
Warten auf das Flugtaxi - mittlerweile Teil 3: Ich habe heute noch einmal kräftig die Fluggastrechte recherchiert: Das Luftfahrtbundesamt bietet dazu einen sehr guten Überblick und auch konkrete Beschwerdeformulare. Vorteil: Dadurch gelangt die Beschwerde klug gebündelt an die Fluglinie. Eine Rechtsvertretung für den Fluggast übernimmt das Amt aber nicht.
Dafür zuständig ist bei Linienfluggesellschaften zunächst die Schlichtungsstelle Mobilität, bei Pauschalreisen die Verbraucherzentralen. Die Schlichtungsstelle erarbeitet einen Schlichtungsvorschlag. Ich habe meinen Fall nun per Fax dorthin gemeldet und bin mal gespannt auf die Antwort. Zumindest HLX hat sich bisher nicht mehr geregt, der Vorschlag kann auch etwa vier Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Ich halte Sie auf dem Laufenden!
Ein Geldseligkeiten-Leser hat außerdem auf ein Airliner-Forum aufmerksam gemacht - dort wird gerade der HLX-Fall aus der Plusminus-Sendung diskutiert. Für solche Hinweise und auch Ihre Kommentare unter meinen Artikeln bin ich immer sehr dankbar, schreiben Sie mir doch!
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