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Freitag |
22.07.2005 |
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| Abgelehnte BUZ |
Das Finale des “Fight for BUZ”. Es ist frustrierend: Helen Klein verabschiedet sich von dem Wunsch, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Denn die 25-Jährige kann dies nicht mit realistischem Erfolg durchführen.
Was bisher geschah:
(Namen wurden von der Redaktion geändert)
- Mitte Januar, Helen Klein geht zur Verbraucherzentrale Essen eine Versicherungsberatung mit vielen guten Informationen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Zum Teil 1: Besuch bei der Verbraucherzentrale
- Die Ergotherapeutin entschließt sich, etwa 15 Gesellschaften um Antragsformulare zu bitten auf Anraten des Beraters soll sie später parallel Probeanträge stellen.
Zum Teil 2: Wählen und schreiben
- Nun gut: Leider waren die Unterlagen zwar planmäßig auf Reisen, aber ihre Angaben oft nicht ausreichend für einen Antrag. So heißt es: nachtelefonieren.
Teil 3: Nachtelefonieren
- Nicht einfach ist das Versichertenleben! Helen Klein macht sich an die Beantwortung der Gesundheitsfragen - und gibt sich dabei besonders viel Mühe.
Teil 4: Gesundheitsfragen beantworten
- Im Vorfinale des Versicherungsromans erhielt Helen Klein bereits zwei Absagen von MAMAX und HUK-Coburg. Sie sei aus versicherungsmedizinischen Gründen nicht versicherbar. Und das kann eine Versicherung natürlich nicht verantworten
Teil 5: Versicherung ist berufsunfähig
Teil 6 + Ende: Am Schluss gibt es keine Versicherung
Schon im vorherigen Teil des Versicherungsromans stellte sich ja heraus, das Theorie und Praxis zur Berufsunfähigkeitsversicherung weit auseinandergehen. MAMAX und HUK-Coburg haben die Berufsunfähigkeitsversicherung von Helen Klein, 25-jährige Ergotherapeutin, abgelehnt. Die AXA war die dritte Versicherung im Bunde: Sie ermöglicht eine Versicherung, aber nur mit so genannten Ausschlüssen (auf eine Beitragsanhebung anstelle eines Ausschlusses ließ sich die Versicherung nicht ein). Sehr häufig bei vielen Versicherungen wird dabei die Berufsunfähigkeit aufgrund von Rückenleiden oder ähnlichem ausgeschlossen, also beispielsweise Schäden an der Wirbelsäule. Ich habe dazu Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen befragt: “So einfach, wie man sich das beispielsweise mit einem Ausschluss in bezug auf die Wirbelsäule vorstellt, ist das nicht. Es gibt viele Folgeerkrankungen, die dadurch bedingt sein können. Der Versicherungsnehmer sollte deshalb zur Klärung der Bedeutung einen Arzt befragen.” Sprich: Wirbelsäulenschäden können viele Formen der Berufsunfähigkeit verursachen. Die AXA hat diesen Ausschluss immerhin eingeschränkt, weshalb ich sie auch nicht in einem Satz mit MAMAX und HUK-Coburg nennen möchte: Denn sie hat sich immerhin Gedanken gemacht und nicht pauschal eine Versicherung ausgeschlossen.
Für Helen Klein ist ein Abschluss trotzdem inakzeptabel: In ihrem Beruf können Gelenk- und Wirbelsäuleschäden natürlich schnell ein Grund für Berufsunfähigkeit sein. Und eine Versicherung, die dann möglicherweise nicht zahlt, ist rausgeschmissenes Geld im Vorfeld. Immerhin fast 50 Euro hätte sie der eingeschränkte Schutz im Monat gekostet.
Damit ist der Zug abgefahren: Sie wurde drei Mal abgelehnt, muss diese Ablehnung bei neuen Anträgen angeben. Und damit wird sie ein anderer Versicherer nicht mehr versichern. Also: Leider kein Happy End im großen Versicherungsroman. “Jetzt ist es wenigstens geklärt und ich brauche mir um den Kram keine Gedanken mehr machen”, zieht Helen Klein ihr persönliches Fazit.
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