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Dienstag |
27.03.2007 |
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| Auslandsdividenden: Fiskus muss fünf Milliarden Euro zurück erstatten |
Was den einen Freud, ist des anderen Leid: Deutsche Anleger ausländischer Gesellschaften können sich freuen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, dass den deutschen Staat verpflichtet, nachträglich Steuergutschriften für Auslandswertpapiere auszustellen. Denn die alte deutsche Steuerregelung ist nicht mit der europäischen Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar, berichtet die Wirtschaftswoche. Dem deutschen Staatssäckel drohen nun Steuerausfälle von rund fünf Milliarden Euro. Der eigentliche Streitfall zieht sich schon seit Jahren hin. Dabei ging es um eine Regelung zur Besteuerung von Dividenden nach dem so genannten Anrechnungsverfahren, die eigentlich schon im Jahr 2000 endete, so die Wirtschaftswoche. Laut dieser Regelung bekommen Aktionäre inländischer Gesellschaften eine Steuergutschrift für die von ihren Unternehmen gezahlte Körperschaftsteuer, Aktionäre ausländischer Gesellschaften aber nicht. Dagegen klagte eine deutsche Familie. Mit dem Grundsatzurteil des EuGH hat sie nun Recht bekommen.
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